Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SaisonBox GmbH wurden der Käuferin und dem Käufer vor der abgeschlossenen Registrierung zugänglich gemacht.

1.     Anwendbarkeit und Umfang

Die SaisonBox GmbH, 9200 Gossau, vermittelt den Verkauf von Lebensmitteln zwischen der Konsumentin oder dem Konsumenten (nachfolgend «Käufer» oder «Kunde») und dem Bauernhof (nachfolgend auch «Verkäufer» oder «Produzent»), wobei die SaisonBox GmbH als Agentin zum Abschluss der Verträge ermächtigt ist. Dafür stellt die SaisonBox GmbH eine Softwarelösung inklusive einer Kunden-App (www.app.saisonbox.ch) zur Verfügung. 

Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zu dem Zeitpunkt zustande, in welchem der Käufer den Button «Abo» / «Kauf» in der App auf grün aktiviert. 

Die AGBs werden mit der erstmaligen Registrierung mittels obligatorischen Feldes akzeptiert. 

Die SaisonBox GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der aktualisierten AGB auf der Website wirksam, worüber alle Kunden per E-Mail informiert werden. 

Die Lieferungen und Leistungen der SaisonBox GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund der vorliegenden AGB. Diese sind für sämtliche Kundenkäufe gültig.

Mit der Annahme der AGB erklärt der Käufer, dass er befugt ist, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen und mindestens 18 Jahre alt ist. 

2.     Bestellprozess

Der Bestellprozess ist wie folgt aufgebaut:

  1. Die SaisonBox-App steht in den App-Stores zur Verfügung (Android, Apple). 
  2. Nach dem Download folgt die Erstellung eines Kundenkontos. Alle Punkte ausser die „Firma“ sind zwingend auszufüllen:
    • Mailadresse und Passwort 
    • Vorname und Name
    • Firma
    • Adresse
    • PLZ und Ort
    • Telefonnummer
  3. Anhand der PLZ wird der nächstgelegene Produzenten-Standort ermittelt und ausgewählt. Befinden sich mehrere Standorte in der Region, wird der nächstgelegene angezeigt. 
  4. Abo Konfiguration
    • Auswahl der Gemüsebox und / oder Früchtebox 
      (Je nach Produzenten muss nicht zwingend eine Box ausgewählt werden. In einem solchen Fall ist ein Mindestbestellwert hinterlegt und muss für das Aktivieren des Abos erreicht werden.)
    • Auswahl des Lieferrhythmus
    • Auswahl der Lieferart 
  5. Mit dem Klick auf „Weiter zur Übersicht“ folgt die Abo-Übersicht.
  6. Zusatzprodukte können mit einem Klick in die Liste aufgenommen werden. Standardmässig werden Zusatzprodukte mit jeder Lieferung geliefert, solange sie Saison haben oder vorhanden sind. Eine Änderung am Lieferrhythmus oder der Lieferart kann direkt am Artikel oder im Menü vorgenommen werden. 
  7. Mit dem Klick oben rechts auf „Abo“ wird das Abo kostenpflichtig aktiviert. 
  8. Die Aktivierung oder die Abo-Pause kann je nach Produzent 1 bis 2 Tage vor Auslieferung vollzogen werden. Danach wird die bestellte Ware beim Produzenten gerüstet und ausgeliefert und ist somit kostenpflichtig. 

3.     Lieferboxen (Isolierboxen)

Die Boxen, in welchen die bestellten Produkte geliefert werden, sind Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, der zur Verfügung gestellten Box Sorge zu tragen. Bei Beschädigungen oder starker Verschmutzung behält sich der Verkäufer vor, die leere Box nicht zurückzunehmen und dem Käufer CHF 50.00 in Rechnung zu stellen. 

Sämtliche wiederverwertbaren Verpackungen können zum Schutz der Umwelt an den Produzenten zurückzugeben werden.

4.     Verfügbarkeit und Leistungsvorbehalt für nicht lieferbare Gemüse-/Früchteboxen oder Zusatzprodukte

Alle Informationen über die Verfügbarkeit, den Versand und die Lieferung einer Gemüse-/Früchtebox oder eines Zusatzprodukts sind vorläufig. Sie werden vom Produzenten jeweils aktuell gehalten, stellen aber keine Verbindlichkeit dar. Eine Haftung für nicht verfügbare Produkte, für die Lieferung oder für Verzögerungen beim Versand wird seitens der Produzenten ausdrücklich ausgeschlossen (Ziffer (Ziff.) 7). 

Die Produkte sind verfügbar, solange sie Saison haben oder die Vorräte reichen. Ist ein Produkt nicht mehr lieferbar, so wird es vom Produzenten in der Kunden-App entsprechend vermerkt. In diesem Fall kommt kein Vertrag über die nicht lieferbaren Produkte zustande. 

Um eine zufriedenstellende Liefersicherheit für ein Zusatzprodukt zu bieten, muss die Bestellung analog der Gemüse-/Früchtebox 1 bis 2 Tage vor dem Lieferdatum in der Kunden-App erfasst sein (die Frist ist je nach Produzent unterschiedlich). Bei vereinzelten Zusatzprodukten gilt eine Bestellvorlaufzeit von bis zu vier Tagen. Diese Information ist beim jeweiligen Produkt vermerkt. 

Eine spätere Bestellung wird auf das nächstfolgende Zustellungsdatum geliefert.

5.     Lieferung und Lieferpause

Die Gemüse- oder Früchtebox wird entweder vom Produzenten geliefert oder sie kann durch den Kunden direkt beim Bauernhof abgeholt werden. 

5.1.         Lieferung durch den Produzenten

Die Höhe der Lieferkosten wird in der Kunden-App bei der Bestellung ausgewiesen und zusammen mit der monatlichen Abrechnung in Rechnung gestellt. Ab einem Bestellwert von CHF 100.00 pro Lieferung entfallen die Lieferkosten.

Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren beim Käufer abzustellen, sollte dieser zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zuhause sein. Ist ein spezieller Abstellplatz am Lieferort gewünscht, so ist dieser unter «Lieferhinweis» zu vermerken.

5.2.         Lieferpause

Der Käufer kann sein Abo jederzeit pausieren, wodurch auch die darauffolgenden Lieferungen pausiert werden. 

Wird eine Pausierung innerhalb von 24h vor Lieferung vom Kunden eingestellt, wird die Lieferung verrechnet. 

6.     Abgabe von alkoholhaltigen Getränken

Bei der Bestellung von alkoholhaltigen Getränken ist der Kunde dazu verpflichtet, sein Alter wahrheitsgemäss anzugeben. Bei Abgabe der bestellten Produkte kann stichprobeartig eine Kontrolle des Alters durchgeführt werden. Die Abgabe der alkoholhaltigen Getränke kann verweigert werden, wenn das Alter nicht ausreichend nachgewiesen wird. In einem solchen Fall werden die Kosten für zurückbehaltene Produkte nicht erstattet. 

7.     Gefahrenübergang und Haftung

Bei der Lieferung durch den Produzenten geht die Gefahr bei Übergabe bzw. mit Deponierung der Ware an der vom Käufer angegebenen Adresse auf den Käufer über. 

Für den einwandfreien Zustand der Ware haftet der Verkäufer bis zum vereinbarten bzw. angegebenen Abstellplatz. Gewichtsverluste durch natürlichen Schwund, Lagerung und dergleichen sind nicht auszuschliessen und gehen nicht zu Lasten des Verkäufers oder der SaisonBox GmbH. 

8.     Kundenbeschwerde

Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit respektive allfällige Mängel zu prüfen. 

Sollte der Käufer mit der Lieferung nicht zufrieden sein, hat er sich innert 12 Stunden nach Erhalt der Ware per E-Mail oder telefonisch beim Verkäufer unter Angabe der Kundennummer, Name und Adresse zu melden. Andernfalls gilt die Ware als einwandfrei und durch den Käufer akzeptiert. Allfällige Gewährleistungsansprüche verfallen. 

9.     Zahlungsweise, Preise, Inkasso

Die SaisonBox GmbH stellt dem Kunden per E-Mail monatlich eine Abrechnung über den bestellten Warenbetrag inklusive Lieferkosten und Mehrwertsteuer zu. Diese ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist (30 Tage ab Rechnungsdatum) mittels Einzahlungsscheins, Twint, Kreditkarte oder Paypal zu begleichen. 

Ist eine Papierrechnung ausdrücklich erwünscht, so wird eine Gebühr von CHF 2.00 pro Rechnung erhoben. 

Die Produkte und Preise (in CHF und inkl. allfälliger Mehrwertsteuer) entsprechen denjenigen, die in der Kunden-App angegeben sind. Einzelne Produzenten haben die Warenkommissionierung auf eine Gramm-genaue Verrechnung umgestellt, wodurch der Gemüse-/Früchteboxenpreis +/-5 Prozent variieren kann. 

Mit der Aktivierung des Abos erklärt sich der Käufer mit dem Gesamtpreis, einschliesslich aller Neben- und Lieferkosten, für die bestellten Produkte einverstanden. 

Der Produzent behält sich das Recht vor, die Produktpreise jederzeit und bis zum Ende der Bestellvorlaufzeit anzupassen.

Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, verrechnet die SaisonBox GmbH ihre Aufwendungen und weitere mit dem Inkasso verbundenen Kosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Aufwandskosten betragen ab der zweiten Mahnung CHF 20.00. Sollte die Einleitung einer Betreibung notwendig sein, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00 erhoben.

10.  Lieferstopp bei Nichtbezahlung

Bei mehr als zwei offenen Rechnungen erfolgt ein Lieferstopp, bis die offenen Beträge beglichen sind. 

11.  Fotos

Alle Produktefotos sind Eigentum der SaisonBox GmbH. Es dürfen keine Produktefotos ohne schriftliche Einwilligung der SaisonBox GmbH kommerziell oder nicht kommerziell genutzt werden.

Die Symbolbilder müssen nicht mit dem gelieferten Produkt übereinstimmen. Abweichungen unterliegen der Natur.  

12.  Datenschutz

Der Datenschutz ist in einer separaten Erklärung festgehalten und muss nebst der AGB bei der Registrierung akzeptiert werden. Das Dokument kann auf www.saisonbox.ch aufgerufen werden. 

13.  Urheberrecht

Die auf der Website veröffentlichen Informationen und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum der SaisonBox GmbH oder des jeweiligen Rechteinhabers. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder jede andere Form der Verwertung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Die SaisonBox GmbH und der entsprechende Rechteinhaber behalten sich ausdrücklich alle diesbezüglichen Rechte vor.

14.  Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

15.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden, Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten zu klären, findet ausschliesslich materielles Schweizerisches Recht Anwendung. 

Zuständig für Klagen ist das Gericht am Sitz oder Wohnsitz einer der Parteien. 

SaisonBox GmbH
Gossau, Oktober 2022